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Hat das Bundesschiedsgericht im Parteiausschlussverfahren juristische Argumente oder agiert es rein politisch?
Wie unterdrückt der Bundesvorstand Diskussionen mit Parteiausschlussverfahren - ist das einer Rechtsstaatspartei mit Mut zur Wahrheit würdig?
Darf das Bundesschiedsgericht oder der Bundesvorstand eigenmächtig Parteigrundsätze ohne Parteitage und ohne Mitgliederbefragung festlegen?
Was ist Antisemitismus und wie definiert das Bundeschiedsgericht diesen Begriff?
Ist die AfD "durch und durch projüdisch" und pro-israelisch, wie der Bundesvorstand behauptet? Ist das die Mehrheitsmeinung in der AfD und wurde das auf einem Parteitag beschlossen?
Müssen die "Deutschen für Israel kämpfen und sterben" wie der Bundesvorstand es forderte? Ist Antisemit, wer das nicht will?
Welche weiteren an den Haaren herbei gezogene Vorwürfe werden vorgebracht?
Kann das Urteil vor einem ordentlichen Gericht Bestand haben?
Quelle: Wolfgang Gedeon/Youtube
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